Die SPD- Ratsfraktion hat beantragt, die Gebühren für die Straßenreinigung teilweise neu kalkulieren lassen. Die Verwaltung hat dazu die Drucksache Nr. 676 gefertigt. Es geht in dem Antrag um den nicht auf die Gebührenzahler umlagefähigen Teil der Kosten, der direkt von der Stadt für die Reinigung der Grünanlagen, der Kreuzungen und Einmündungen, der Verkehrsinseln und der überwiegend dem Durchgangsverkehr dienenden Straßen getragen werden muss.

Seit Jahren ist dieser Prozentsatz in § 3 Absatz 1 der Gebührensatzung auf 27 Prozent der gesamten Kosten festgesetzt. Und das obwohl in den letzten Jahren viele neue nicht umlagefähige Anlagen in Sehnde entstanden sind z.B. die Kommunale Entlastungsstraße.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD Wolfgang Toboldt meint dazu: „Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass dieser Prozentsatz mittlerweile höher als 27 Prozent ist. Das wiederum würde bedeuten, dass die Gebührenzahler derzeit einen zu großen Anteil tragen. Gerade die Kommunale Entlastungsstraße bedeutet nach der Fertigstellung einen nicht unerheblichen Anteil bei Straßenreinigung und Winterdienst. Anders als beim Winterdienst auf überregionalen Straßen des Bundes, des Landes oder der Region Hannover ist bei der Kommunalen Entlastungsstraße die Stadt selbst zuständig.“

Wenn der Stadtanteil größer wird, muss dieser natürlich auch finanziert werden, und zwar über allgemeine Einnahmen. Toboldt: „Wir halten das aber für richtig, weil die Straßenreinigungsgebühr nicht nach Personenzahl auf dem Grundstück, sondern nach Frontlänge berechnet wird. Dennoch nutzen alle Bürgerinnen und Bürger die nicht umlagefähigen Anlagen. Somit sollten diese nicht umlagefähigen Kosten auch nicht über Gebühren finanziert werden“.