Antrag vom 07. September 2014

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, in dem durch Wahlen über die Zusammensetzung der Kommunalparlamente bis hin zum Bundestag entschieden wird.
In Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist die Ausübung des Wahlrechts verankert:

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Die Durchführung dieser Wahlen ist nur mit dem Einsatz von Wahlhelfern („Stimmenzählern“) möglich, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sicherstellen und danach die Stimmzettel auszählen und im Anschluss für das Lokal das Wahlergebnis feststellen. Es handelt sich hierbei in der Bundesrepublik Deutschland um ein Ehrenamt, für das auf freiwilliger Basis Bürgerinnen und Bürger gesucht oder von der kommunalen Wahlbehörde bestimmt und verpflichtet werden. Wahlhelfern wird für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung („Erfrischungsgeld“) gezahlt.

Zahlreiche Wahlhelfer üben dieses Ehrenamt über viele Jahre, d. h. bereits zu einigen Wahlen aus. Wir sind der Auffassung, dass die Bürgerinnen/Bürger in Sehnde für dieses Engagement eine Ehrung erhalten sollten.

Die SPD-Ratsfraktion beantragt daher, dass der Rat der Stadt Sehnde beschließen möge, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form in der Stadt Sehnde langjährig ehrenamtlich tätige Wahlhelfer geehrt werden.