Die Mitglieder der SPD-Ratsfraktion haben sich anlässlich ihrer Fraktionssitzung am 08.
August 2013 vor Ort über die möglichen Auswirkungen der beabsichtigten Änderung der
Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Papenholz" in Sehnde (Drucksache 0217/2013/09) informiert. Der Vorschlag des Bürgermeisters sieht vor, den Geltungsbereich der Satzung über den geschützten Landschaftsbestandteil um den Bereich des Bonhoefferhauses und der nördlich verlaufenden Wege zu verringern und den Geltungsbereich an die tatsächlich zu schützenden Bereiche anzupassen, weil die Stadt als neue Eigentümerin der ca. 8.000 m² großen Fläche eine besondere Verpflichtung zur Einhaltung der Verkehrssicherheit habe. Außerdem sei durch die künftige Nutzung (Jugendfreizeitheim, KGS) von einer noch intensiveren Nutzung der Außenanlagen auszugehen. Dadurch sei das Gelände weiteren strengen Kontrollen und baumpflegerischen Maßnahmen unterworfen.

„Wir sehen aktuell keinen Bedarf, diese Änderung zu beschließen“, so Wolfgang Toboldt, Fraktionsvorsitzender. „Die im Zusammenhang mit der Nutzung des Bonhoefferhauses sowie der angrenzenden Kindertagesstätte im Papenholz erforderlichen Verkehrssicherungs-Maßnahmen bedürfen keiner Satzungsänderung. Sie sind in der geltenden Satzung bereits geregelt. Sobald uns ein konkreter Bedarf für eine Satzungsänderung mitgeteilt wird, werden wir uns damit erneut befassen.“

Die Mitglieder der SPD-Ratsfraktion nahmen außerdem die an den Gebäuden der KGS und dem Bonhoefferhaus eingetretenen Hagelschäden in Augenschein. Aufgrund der am beschädigten Dach des Bonhoefferhauses zunächst nur durchgeführten Sicherungsmaßnahmen war eine Besichtigung des Gebäudes aus Sicherheitsgründen nicht möglich.