Antrag vom 1. Juni 2015

Viele Eltern haben sich in den letzten Tagen per E-Mail, telefonisch oder im direkten Gespräch an die Mitglieder der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde gewandt und ihre durch den Streik der Erzieherinnen und Erzieher eingetretene problematische Situation im Zusammenhang mit der notwendigen Betreuung ihres Kindes dargestellt.

Die SPD-Ratsfraktion erkennt ausdrücklich die ausgezeichnete Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher in unseren Kindertagesstätten an. Aber unter diesem Streik leiden insbesondere die Kinder. Durch die aktuelle Betreuung in Notgruppen, die in der Regel leider nicht in dem ihnen vertrauten Umfeld und von dem ihnen bekannten Stammpersonal erfolgt, müssen sie sich täglich auf eine veränderte Situation einstellen. Dies verlangt ihnen viel ab.

Dieser Tarifkonflikt darf nicht weiter auf dem Rücken von Kindern und Eltern ausgetragen werden. Die zeitlichen Ressourcen der berufstätigen Eltern sind durch die Sicherstellung einer Betreuung ihres Kindes weitestgehend oder bereits in vollem Umfang ausgeschöpft. Wir begrüßen daher die von den Tarifpartnern angekündigte Rückkehr an den Verhandlungstisch und hoffen auf eine zeitnahe Beendigung des Streiks.

Der Anteil an der Finanzierung der Betreuung in den Kindertagesstätten der Stadt Sehnde durch die von Eltern zu zahlenden Gebühren beträgt zurzeit ca. 25 Prozent und bedarf somit eines Zuschusses durch Land und Kommune in Höhe von ca. 75 Prozent. Dennoch halten wir in dieser Ausnahmesituation einen finanziellen Ausgleich für gerechtfertigt.


Die SPD-Fraktion stellt daher für die Sitzung des Rates der Stadt Sehnde am 04.06.2015 den nachstehenden Antrag:

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, bezüglich des Betreuungsangebots in Notgruppen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, mit dem nicht streikenden Personal ein Maximalangebot an Betreuungsplätzen zu organisieren mit dem Ziel, möglichst allen Eltern, die einen solchen Platz beantragt haben, diesen auch zur Verfügung stellen zu können.
Mit den nicht vom Streik betroffenen (z. B. kirchlichen) Betreuungseinrichtungen im Stadtgebiet Sehnde ist Kontakt aufzunehmen um zu klären, ob hier aktuell nicht genutzte Betreuungsplätze genutzt werden können oder dort eine vorübergehende Aufstockung der Betreuungsplätze erfolgen kann.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt eine Beschlussvorlage zu erarbeiten, in der
eine unbürokratische Erstattung der von Eltern gezahlten Gebühren im Rahmen der Gebührensatzung Kindertagesstätten der Stadt Sehnde zeitnah nach Beendigung dieses Streiks geregelt wird.