Antrag vom 07. September 2015

Die städtebauliche Entwicklung in der Stadt Sehnde wurde in den letzten Monaten mit Hinweis der Verwaltung auf das bevorstehende neue RROP leider nicht mit der aus unserer Sicht erforderlichen Priorität verfolgt. Die städtebauliche Entwicklung war bisher ein wesentlicher Punkt zur Finanzierung der Ausgaben. Angesichts der Vielzahl anstehender Maßnahmen und deren finanziellen Umfangs (Ergänzungsbau KGS, Bau/Sanierung von FW-Häusern, Beschaffung von FW-Fahrzeugen, Unterbringung von Flüchtlingen) ist es aus Sicht der SPD-Ratsfraktion dringend erforderlich, eine konzeptionelle Betrachtung der städtebaulichen Entwicklung in Sehnde vorzunehmen. Ohne eine Verbesserung der Einnahmesituation wird die Schuldenlast zwangsläufig deutlicher steigen.


Die im RROP zu erwartenden Vorgaben haben sich so weit manifestiert, dass auf der Grundlage des aktuellen Verwaltungsentwurfs ein Konzept erarbeitet werden kann.
Wir beantragen daher, dass der Rat beschließen möge, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts zu beauftragen, in dem die nachstehenden Punkte zu berücksichtigen sind:

- "Rethmar 2030": Erschließung des Gebietes östlich der in Rethmar bereits vorhandenen Bebauung zwischen der B 65 und dem Mittellandkanal in Abschnitten bis zum Jahre 2030 unter Berücksichtigung der Belange des dort vorhandenen Betriebssitzes der Bioland-Gärtnerei Kiebitz.
Berücksichtigung energetischer Aspekte - z. B. Nahwärmeversorgung durch Mini-/Mikro-BHKW - durch Erarbeitung eines speziell auf dieses Gebiet bezogenen Energiekonzepts.


Ausweisung einer Gewerbefläche für Handwerks- und Handelsbetriebe südlich der B 65 am Ortsausgang Richtung Evern.

- Betrachtung des gesamten Stadtgebiets in Bezug auf Bereiche, in dem ein Bau-
lückenschluss vorangetrieben werden kann.

- Erweiterung des vorhandenen Flächen-/Baulückenkatasters um eine demografische
Komponente.

- Klärung der Verfügbarkeit von Flächen in Rethmar (s. o.) sowie nördlich der Biller-
bachstraße im Ortsteil Sehnde (gegenüber dem Stadtfriedhof).

- Mögliche Nutzung der Hallen auf dem Gelände des Bundessortenamts in Rethmar
durch Verlagerung des Baubetriebshofs dorthin. Nachnutzung der dann freien Gebäude/Fläche für Gewerbeansiedlung(en).
Prüfung einer interkommunalen Zusammenarbeit zur Nutzung von im Baubetriebshof erforderlichen Großfahrzeugen.

- Verlagerung der Schwerpunktfeuerwehr auf das "Gelände der AVACON" oder an
einen anderen strategisch günstigen Standort im Bereich der Kernstadt. Nachnutzung der dann frei werdenden Gebäude/Fläche für Gewerbeansiedlung(en).